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Unsere Leasingpartner

Wir beraten Sie gern unverbindlich rund um Ihre IT-Infrastrucktur, planen und bereuen IT-Projekte bis zur Fertigstellung.


Unsere Leistungen:


 




Nach dem Bundesdatenschutz- gesetz (BDSG) ist jedes Unter-nehmen einer bestimmten Branche und Größe verpflichtet, einen Beauftragten für den Datenschutz zu benennen.


Er überwacht die Einhaltung des Datenschutzgesetzes, insbesondere bei persönlichen Daten. Er ist zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet.


Der Datenschutzbeauftragte Ihres Unternehmens kann Ihnen auch bei Fragen zum Datenschutz weiterhelfen.


§ 4f Abs. 1 BDSG: Beauftragter für den Datenschutz

Öffentliche und nicht öffentliche

Stellen, die personenbezogene

Daten automatisiert verarbeiten haben einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen.

Beratung / Projektplanung